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Arbeitszeugnis: So erkennen Sie Stolpersteine und Geheimcodes
Für Personalentscheider zählt das Arbeitszeugnis neben den fachlichen
Qualifikationen nach wie vor zu den Hauptinstrumenten der Bewerberauswahl. Gerade
in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit erweist sich dieses für so manchen Bewerber
als regelrechtes K.O.-Kriterium: Nur wer eine makellose Beurteilung vorweisen
kann, darf überhaupt erst auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch
hoffen.
Damit sich das Arbeitszeugnis für das berufliche Fortkommen nicht als Hemmschuh
entpuppt, verlangt der Gesetzgeber, daß dieses nach dem Grundsatz des Wohlwollens
abgefaßt werden muß. Obgleich der Arbeitgeber der Wahrheitspflicht
unterliegt, sind negative Aussagen wie unangenehme Persönlichkeitszüge,
Fehlleistungen oder gar Straftaten im allgemeinen tabu - was aber nicht heißt,
daß es keine schlechten Zeugnisse gibt. Denn nicht alles, was gut klingt,
ist auch so gemeint.
Um den schwierigen Spagat zwischen Wohlwollen und Wahrheit zu schaffen und das
Arbeitszeugnis nicht regelmäßig zum Streitfall werden zu lassen, hat
sich im Laufe der Zeit eine spezielle "Zeugnissprache" herausgebildet.
Das Tückische an diesen Zeugnisfloskeln: Häufig verstecken sich hinter
den zuckersüßen Worten boshafte Warnhinweise, die sich nur mit dem
nötigen Expertenwissen entschlüsseln lassen. Vermeintlich freundliche
und unverdächtige Formulierungen entpuppen sich beim näheren Hinsehen
als verschlüsselte Kritik oder gar als öffentliches "Abwatschen".
Für Laien kaum wahrnehmbare Abstufungen im Positiven und kleine, aber feine
Formulierungsnuancen entscheiden über die jeweilige Bedeutung einer Zeugnisaussage.
So verwundert es kaum, daß sich die Mehrheit der Arbeitnehmer in trügerischer
Sicherheit wiegt und ihre Zeugnisse für besser hält als sie es tatsächlich
sind. Nur wer sich in der Dechiffrierung der Zeugnissprache versteht, hat eine
realistische Chance, das Geschriebene richtig zu interpretieren und bei Bedarf
auf Nachbesserungen zu pochen.
Wagen wir deshalb einen Blick in den "Giftschrank" der Personalchefs:
Verschlüsselungstechnik
Besonders tückisch sind verklausulierte Doppelbödigkeiten, deren tieferer
Sinn sich erst auf den zweiten oder dritten Blick erschließt. Beispielsweise
bedeutet die blumige Formulierung "erfüllte alle ihm übertragenen
Aufgaben mit Fleiß und Interesse" zwischen den Zeilen gelesen: Bemühte
sich, aber ohne nennenswerten Erfolg. Trotz geballter Freundlichkeit ist der Satz
"Er erledigte seine Arbeiten mit besonderer Genauigkeit und Sorgfalt"
ein handfestes Indiz für Umstandskrämerei und gemächliches Arbeitstempo.
Und wer sich "stets um gute Vorbesserungsvorschläge bemühte",
wird unter Eingeweihten als notorischer Besserwisser gehandelt.
Auslassungstechnik
Ein verdeckter Fingerzeig ist immer dann zu vermuten, wenn bestimmte Aussagen,
die üblicherweise im Zeugnis auftauchen oder berufsspezifisch erwartet werden,
bewußt ausgeklammert bleiben. Schlechte Karten hat beispielsweise eine Kassiererin,
die in ihrem Arbeitszeugnis vergeblich nach einem Hinweis auf ihre Ehrlichkeit
und Zuverlässigkeit sucht, oder ein Grafik-Designer, dessen Kreativität
mit keinem einzigen Wort gewürdigt wird. Schweigt sich das Zeugnis über
das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen aus oder werden die erbrachten
Leistungen zwar aufgezählt, aber nicht beurteilt, spricht auch dies für
den geübten Leser Bände.
Fehlende Schlüsselwörter ("stets", "jederzeit",
"außerordentlich", "sehr") sind ebenso vielsagend und
können unter Umständen dicke Minuspunkte einbringen. Wer die gestellten
Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" des Brötchengebers erledigte,
ist gerade mal Durchschnitt. Erst die wenig elegant klingende Sprachformel "zur
vollsten Zufriedenheit" bedeutet "gut", während ein vorangestelltes
"stets" tatsächlich auf einen Überflieger schließen
läßt.
Ganz klar als Ausdruck der Unzufriedenheit zu werten ist ein insgesamt zu kurz
gehaltenes Zeugnis. Als Faustregel gelten ein bis zwei Seiten, Führungskräfte
dürfen gar drei bis vier Seiten erwarten.
Ausweichtechnik
Ein weiteres beliebtes Stilmittel der Zeugnissprache ist die überzogene Betonung
von Selbstverständlichkeiten des Arbeitslebens bei gleichzeitiger Ausblendung
eigentlich wichtiger Aspekte. Wird die "vorbildliche Pünktlichkeit"
oder die "perfekte Kleidung" in besonderer Weise herausgestellt, signalisiert
dies im Klartext: Der Mitarbeiter war fachlich ein absoluter Totalausfall.
Reihenfolgetechnik
Bereits die bloße Aufzählung von Tätigkeiten und Eigenschaften
kann als Schlupfloch für verborgene Botschaften fungieren. Wenn nebensächliche
Beschäftigungen vor Hauptaufgaben erwähnt werden und Unwichtiges vor
Wichtigem rangiert, will der Zeugnisschreiber dies im Regelfall als Entwertung
verstanden wissen. So ist ein einwandfreies Verhältnis zu "Kunden, Kollegen
und Vorgesetzten" eine deutliche Anspielung darauf, daß es im Verhältnis
zu Letztgenannten kriselte - sonst wäre die umgekehrte Reihenfolge gewählt
worden.
Negationstechnik
Als Alarmsignal für Personalverantwortliche gilt die Verwendung von Verneinungen
und passivierten Satzkonstruktionen. So werden "nicht unerhebliche Erfolge
beim Aufbau neuer Vertriebswege" vom zeugniskundigen Leser nicht unbedingt
als Referenz aufgefaßt. Auch eine Zusammenarbeit, die laut Arbeitszeugnis
"ohne Beanstandungen" oder "tadellos" verlief, war mit Sicherheit
alles andere als entspannt. Das gehäufte Vorkommen von Passivformen ("wurde
damit betraut") dient Personalprofis als Anhaltspunkt für mangelnde
Eigeninitiative und ein durchweg recht verhaltenes Engagement.
Einschränkungstechnik
Einschränkende Formulierungen wie "... im Allgemeinen ...", "...
strengte sich an ..." oder "... hatte Gelegenheit ..." eignen sich
hervorragend dazu, vordergründig wohlwollende Aussagen mit einem schalen
Beigeschmack zu versehen oder deren positive Aussage gar völlig verpuffen
zu lassen: Heißt es über einen Beschäftigten, daß er "stets
nach Kräften bemüht war, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit
zu erledigen", kann davon ausgegangen werden, daß es größtenteils
beim Bemühen geblieben ist.
Schlußklausel
Besonders fatale Auswirkungen auf den Gesamteindruck kann der falsche Schlußsatz
haben. Viele Personalentscheider messen der Schlußformulierung derart große
Bedeutung bei, daß sie Zeugnisse gleich von hinten nach vorne lesen. Hat
es der Zeugnisaussteller in einem solchen Fall unterlassen, neben den Zukunftswünschen
seinen Dank für die geleistete Arbeit und ein Bedauern über das Ausscheiden
auszusprechen, landet die Bewerbungsmappe gleich wieder im Stapel. Grundsätzlich
gilt: Je ausführlicher und individueller die Schlußformel, desto herausragender
der Mitarbeiter.
Auch im Schlußsatz können Seitenhiebe und Formulierungsfallen lauern.
So bedeutet die Floskel "Wir wünschen ihm künftig viel Erfolg"
in Zeugnisdeutsch übersetzt: "Bei uns wollte sich der Erfolg noch nicht
so recht einstellen." Auch ein Ausscheiden in "beiderseitigem Einvernehmen"
läßt so manchen Personaler hellhörig werden, hat der betreffende
Mitarbeiter doch in den allermeisten Fällen nicht aus völlig freien
Stücken gekündigt.
Die Beispiele zeigen: Trotz des gesetzlichen Korsetts einer wohlwollenden Zeugniserteilung
können Personalverantwortliche in der Praxis aus einem reichhaltigen Fundus
an Formulierungen schöpfen, die fast schon Notencharakter haben, von Otto
Normalverbraucher aber nur schwer durchschaubar und juristisch kaum angreifbar
sind.
Eine mindestens ebenso große Gefahr geht von Chefs aus, die der Zeugnissprache
nicht mächtig sind. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen kommt es
immer wieder vor, daß scheidenden Mitarbeitern aus Unwissenheit oder Schludrigkeit
mit unpassenden Formulierungen die Karriere verbaut wird.
Unser Tip:
Nehmen Sie Ihr Arbeitszeugnis möglichst bald nach dessen Erhalt genau unter
Lupe und treten Sie auch noch so wohlklingenden Phrasen mißtrauisch gegenüber
- sie könnte sich als Karrierekiller mit Langzeitwirkung herausstellen. Sollten
Sie auf Ungereimtheiten oder Unstimmigkeiten stoßen, empfiehlt es sich,
umgehend auf Berichtigung zu dringen.
Der Königsweg besteht nach wie vor darin, das Heft selbst in die Hand zu
nehmen und dem Chef einen Zeugnisentwurf der Marke "Eigenbau" zu unterbreiten.
Aber Vorsicht: Ein selbstgeschriebenes Zeugnis darf auf keinen Fall als solches
erkennbar sein! Das Anstimmen von Lobeshymnen bringt Sie genauso wenig weiter
wie falsche Bescheidenheit. Damit das selbstgebastelte Zeugnis kein Eigentor wird,
sollte besonderes Augenmerk auf das formale Raster sowie die Feinheiten der Zeugnissprache
gelegt werden. Darüber hinaus kann sich ein Gegencheck vom Experten lohnen.
(md) |
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